26.05.2025, 17:15
Vorgehensweise für die korrekte Anmeldung einer Veranstaltung (Flugtag bzw. Freundschaftsfliegen)
Beim ÖAeC auf prop.at
https://www.prop.at/information/veransta...ender.html
Für Schäden, die durch ein Modell verursacht werden, ist unsere ÖAeC Haftpflichtversicherung zuständig.
Sollte aber etwas passieren, das keine Ursache durch ein Modellflugzeug hat, ist die Veranstaltungsversicherung zuständig. Diese ist durch unsere Mitgliedsbeiträge bereits gedeckt, es entstehen dadurch keine Mehrkosten, sie muss aber beantragt werden!
Bei der Anmeldung der Veranstaltung auf prop.at muss man nur auf das Feld „Veranstaltungsversicherung erwünscht“ klicken – das reicht.
Die ÖAeC Fahne zu hissen ist wünschenswert, aber nicht unbedingt notwendig.
Sollte es noch Unklarheiten geben, kann ich euch natürlich gerne helfen!
Anmeldung bei der zuständigen Behörde:
Die Anmeldung ist über die Gemeinde an die zuständige BH abzuwickeln. Bitte erkundigt euch, wie dies bei euch üblich ist. Meistens findet ihr dieses Formular auf der Homepage der Gemeinde in der Rubrik „Bürgerservice“.
Die Anmeldung ist schriftlich zu erstatten und muss spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde eingelangt sein.
Es gibt in Österreich 9 verschiedene Veranstaltungsgesetze.
Wenn ihr wollt, könnt ihr euch den aktuellen Gesetzestext für unser Burgenland jederzeit unter diesem Link ansehen:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...r=10000372
Ich würde die Anmeldung auf jeden Fall machen, dann ist man auf der sicheren Seite.
Ein Flugtag z.B. gilt ja schließlich lt. Veranstaltungsgesetz als eine "Belustigung", siehe §1(1).
Ein Flugtag bzw. ein Freundschaftsfliegen ist ja nicht wirklich eine „Sport“veranstaltung, Wettbewerbe ohne Zuschauer aber sehr wohl!
Im §1, Punkt 4(13) sind zwar Sportveranstaltungen von Anmeldungen ausgenommen, aber der Zusatz - „wenn eine Gefährdung der Zuseher nicht zu erwarten lassen“ - ist sehr wage formuliert.
Glück ab, gut Land!
Josef
Beim ÖAeC auf prop.at
https://www.prop.at/information/veransta...ender.html
Für Schäden, die durch ein Modell verursacht werden, ist unsere ÖAeC Haftpflichtversicherung zuständig.
Sollte aber etwas passieren, das keine Ursache durch ein Modellflugzeug hat, ist die Veranstaltungsversicherung zuständig. Diese ist durch unsere Mitgliedsbeiträge bereits gedeckt, es entstehen dadurch keine Mehrkosten, sie muss aber beantragt werden!
Bei der Anmeldung der Veranstaltung auf prop.at muss man nur auf das Feld „Veranstaltungsversicherung erwünscht“ klicken – das reicht.
Die ÖAeC Fahne zu hissen ist wünschenswert, aber nicht unbedingt notwendig.
Sollte es noch Unklarheiten geben, kann ich euch natürlich gerne helfen!
Anmeldung bei der zuständigen Behörde:
Die Anmeldung ist über die Gemeinde an die zuständige BH abzuwickeln. Bitte erkundigt euch, wie dies bei euch üblich ist. Meistens findet ihr dieses Formular auf der Homepage der Gemeinde in der Rubrik „Bürgerservice“.
Die Anmeldung ist schriftlich zu erstatten und muss spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde eingelangt sein.
Es gibt in Österreich 9 verschiedene Veranstaltungsgesetze.
Wenn ihr wollt, könnt ihr euch den aktuellen Gesetzestext für unser Burgenland jederzeit unter diesem Link ansehen:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...r=10000372
Ich würde die Anmeldung auf jeden Fall machen, dann ist man auf der sicheren Seite.
Ein Flugtag z.B. gilt ja schließlich lt. Veranstaltungsgesetz als eine "Belustigung", siehe §1(1).
Ein Flugtag bzw. ein Freundschaftsfliegen ist ja nicht wirklich eine „Sport“veranstaltung, Wettbewerbe ohne Zuschauer aber sehr wohl!
Im §1, Punkt 4(13) sind zwar Sportveranstaltungen von Anmeldungen ausgenommen, aber der Zusatz - „wenn eine Gefährdung der Zuseher nicht zu erwarten lassen“ - ist sehr wage formuliert.
Glück ab, gut Land!
Josef